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§ 52 a EStG n.F. - Druckversion

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§ 52 a EStG n.F. - Vorwitzig - 09.10.2007 11:12

Stimmt die folgende Auslegung der Anwendungsregelung des § 52 a EStG n.F. für Zertifikate ohne Kapitalgarantie?


- Zertifikaten ohne Kapitalgarantie, die bis zum 14.03.2007 vom Privatanleger erworben wurden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Bedingt laufende Zahlungen auf solche Zertifikate und Gewinne aus ihrer Veräußerung können ab dem 01.01.2009 vom Privatanleger innerhalb der Jahresfrist steuerfrei vereinnahmt werden.
- Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 und bis zum 31.12.2008 vom Privatanleger erworben wurden bzw. werden, unterliegen bis zum 30.06.2009 nicht der Abgeltungssteuer. Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung, die bis zum 30.06.2009 zufließen, können somit vom Privatanleger außerhalb der Jahresfrist steuerfrei vereinnahmt werden; danach gilt die Abgeltungsteuer.
- Zertifikate, die nach dem 31.12.2008 vom Privatanleger erworben werden, unterliegen mit allen o.g. Erträgen sofort der Abgeltungssteuer.


Oder ist Punkt 3 nicht falsch? Müßte es nicht heißen, dass die Veräußerung von Zertifikaten ohne Kapitalgarantie nach dem 30.06.2009 immer steuerpflichtig (=Abgeltungssteuer) ist, es sei denn, dass sie vor dem 14.03.2007 angeschafft wurden (=hier nur ggfls. Spekulationssteuer)?


RE: § 52 a EStG n.F. - zaunkönig - 09.10.2007 14:11

Hallo,

bin ich im Augenblick nicht in der Lage zu prüfen. Aber vielleicht hilft die verlinkte Broschüre bei der Aufklärung:

Steuer + Kapitalanlage