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� 52 a EStG n.F. - Vorwitzig - 09.10.2007 11:12 Stimmt die folgende Auslegung der Anwendungsregelung des � 52 a EStG n.F. f�r Zertifikate ohne Kapitalgarantie? - Zertifikaten ohne Kapitalgarantie, die bis zum 14.03.2007 vom Privatanleger erworben wurden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Bedingt laufende Zahlungen auf solche Zertifikate und Gewinne aus ihrer Ver�u�erung k�nnen ab dem 01.01.2009 vom Privatanleger innerhalb der Jahresfrist steuerfrei vereinnahmt werden. - Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 und bis zum 31.12.2008 vom Privatanleger erworben wurden bzw. werden, unterliegen bis zum 30.06.2009 nicht der Abgeltungssteuer. Gewinne aus der Ver�u�erung oder Einl�sung, die bis zum 30.06.2009 zuflie�en, k�nnen somit vom Privatanleger au�erhalb der Jahresfrist steuerfrei vereinnahmt werden; danach gilt die Abgeltungsteuer. - Zertifikate, die nach dem 31.12.2008 vom Privatanleger erworben werden, unterliegen mit allen o.g. Ertr�gen sofort der Abgeltungssteuer. Oder ist Punkt 3 nicht falsch? M��te es nicht hei�en, dass die Ver�u�erung von Zertifikaten ohne Kapitalgarantie nach dem 30.06.2009 immer steuerpflichtig (=Abgeltungssteuer) ist, es sei denn, dass sie vor dem 14.03.2007 angeschafft wurden (=hier nur ggfls. Spekulationssteuer)? RE: � 52 a EStG n.F. - zaunkönig - 09.10.2007 14:11 Hallo, bin ich im Augenblick nicht in der Lage zu pr�fen. Aber vielleicht hilft die verlinkte Brosch�re bei der Aufkl�rung: Steuer + Kapitalanlage |