Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
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17.09.2011, 22:48
Beitrag: #15
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RE: Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Zitat:Zumindest die Verwaltungsmeinung steht also (ich gehe mal davon aus, dass das keine singuläre Meinung der OFD Münster ist). Sie sind aber schwer zu überzeugen... In den NWB war auch schon ein Aufsatz darüber (NWB Nr. 26 vom 27.06.2011) Zitat:Die Neuregelung soll eine nachträgliche Verlustfeststellung oder die Änderung eines Verlustfeststellungsbescheids auf sog. rechtserhebliche Fälle beschränken, in denen „das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis schon bei der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur entsprechenden Verlustfeststellung gelangt wäre” (BR-Drucks. 318/10 S. 76). Dies bedeutet für den Steuerpflichtigen zukünftig, dass alle Verluste zum Ende des Veranlagungszeitraums beim Finanzamt geltend zu machen sind. Ist der Steuerbescheid dieses Veranlagungszeitraums bestandskräftig und berücksichtigt er keinen oder nur einen geringeren Verlust, kommt eine Verlustfeststellung nur noch in Betracht, wenn dieser Steuerbescheid des Verlustentstehungsjahres nach den Vorschriften der Abgabenordnung änderbar wäre. Dabei ist es ohne Bedeutung, dass ggf. die Steuerfestsetzung für die bestandskräftigen Jahre auf 0 ¤ lautet, denn es kommt nur darauf an, ob dem Grunde nach eine Korrektur der bestandskräftigen Steuerfestsetzung noch möglich wäre (§ 10d Abs. 4 Satz 5 EStG). Letztlich stellt der Steuerbescheid des Verlustentstehungsjahres zwar nach wie vor keinen Grundlagenbescheid dar, ihm kommt jedoch inhaltliche Bindungswirkung zu (Meyer/Ball, DStR 2011 S. 345, bezeichnen daher den Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres zutreffend als „Quasi”-Grundlagenbescheid), was zudem weitere Verfahrensfragen verändert. Mir ging es im Ergebnis auch nur darum, hinsichtlich der geänderten Gesetzeslage zu sensibilisieren. Vielleicht höre ich da mal die Steuerflöhe husten. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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