Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
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16.09.2011, 19:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2011 20:00 von meyer.)
Beitrag: #10
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RE: Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Kiharu schrieb:Die Neufassung des § 10d Abs. 4 ist da sehr deutlich. Die stellen den ESt-Bescheid einem Grundlagenbescheid gleich und verweisen explizit auf § 351 Abs. 2 AO Ja, ist klar, aber es gibt immer noch Satz 5: Die Besteuerungsgrundlagen dürfen bei der Feststellung nur insoweit abweichend von Satz 4 berücksichtigt werden, wie die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Steuerbescheide ausschließlich mangels Auswirkung auf die Höhe der festzusetzenden Steuer unterbleibt. Könnte man (jedenfalls mein erster persönlicher Eindruck) auch so verstehen, dass der Fall der Nullfestsetzung einen Sonderfall darstellt, bei dem es keines "Quasi-Grundlagenbescheides" bedarf. Von der Systematik her ist es ja schließlich so, dass in ESt-Bescheiden keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, sondern diese nur unselbständige Berechnungsgrundlagen sind. Man könnte natürlich argumentieren, dass die Neuregelung eine Durchbrechung dieses Prinzips beinhaltet. Da muss ich bei Gelegenheit mal näher einsteigen. Wegen des Aufsatzes brauchen Sie aber erst einmal keinen Aufwand machen. Ist kein akutes Problem und es wird sicherlich in Zukunft noch das ein oder andere dazu an Kommentarmeinungen, Verwaltungsanweisungen oder Urteilen geben. Sollte es doch mal dringend werden, komme ich gern auf das Angebot zurück. Fürs erste reicht mir, dass ich die Problematik jetzt auf dem Schirm habe. |
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