Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
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16.09.2011, 19:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2011 19:15 von meyer.)
Beitrag: #7
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RE: Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Kiharu schrieb:Für die Fälle, wo der Est-Bescheid keinen VdN ausweist und über 0,00 lautet, ist nach neuem Rechts zwingend Einspruch gegen die Einkommensteuerfestsetzung einzulegen. Die notwendige Beschwer ergibt aus den Neuregelungen im aktuellen § 10d Abs. 4.Echt? Muss ich mir tatsächlich wohl mal näher ansehen. Hatte zwar die Änderung des 10d am Rande zur Kenntnis genommen, war aber der Meinung, dass damit nur die aus Sicht des BMF missliebige Ausweitung der (nachträglichen) Verlustfeststellungsmöglichkeiten durch den BFH ausgeschaltet werden sollten. Dass das bei Nullfestsetzungen eine neue Herangehensweise bei Einsprüchen wegen anderweitiger Bewertung der Beschwer erfordert, hatte ich noch nicht auf dem Schirm (akzeptiere die Aussage daher erst mal nur unter Vorbehalt der Nachprüfung). |
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