Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
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16.09.2011, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2011 13:11 von meyer.)
Beitrag: #5
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RE: Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
@ tolledeu
Daher hatte ich ja vorsichtshalber nachgefragt. Der 10d wurde aber im Dezember 2010 frisch geändert, da steht jetzt insbesondere drin, dass an die Besteuerungsgrundlagen des ESt-Bescheides angeknüpft wird und § 171 Abs. 10 AO entsprechend anzuwenden sind. Faktisch wurde der Verlustfeststellungsbescheid, jedenfalls, was die Folgejahre angeht, somit zu einem Folgebescheid gemacht (mit Rücktrag habe ich in meinem Fall nichts am Hut, da die Verlustvorträge schon alt sind). Ich gehe stark davon aus, dass bei einer Änderung sowieso keiner drüber nach denken würde, da der ESt-Bescheid unter VdN steht. Der würde dann trotz Nullfestsetzung wahrscheinlich einfach geändert mit entsprechender Änderung der Verlustfeststellung. Ich wollte nur ausschließen, dass einer auf die Idee kommt, mir zu sagen, der ESt-Bescheid sei mangels Steuerauswirkung (Nullfestsetzung, die allerdings nur auf Verlustabzüge zurückzuführen ist) nicht nach 164 AO zu ändern und der Feststellungsbescheid sei ja nicht offengehalten worden. Bei der Neuformulierung des 10d dürfte eine Versagung der Änderung aber schwer zu begründen sein. |
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