Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
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16.09.2011, 12:47
Beitrag: #4
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RE: Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Über die Höhe eines der Einkommensteuerfestsetzung zugrundeliegenden, dort nicht ausgeglichenen und in folgenden Veranlagungszeiträumen abziehbaren Verlustes (§ 10d Abs. 2 EStG) wird im Feststellungsverfahren nach § 10d Abs. 3 EStG bindend entschieden. Somit ist grundsätzlich dieser Feststellungsbescheid anzufechten, wenn Streit über die Höhe des entstandenen Verlustes besteht.
Der Feststellungsbescheid nach § 10d Abs. 3 EStG ist aber kein Grundlagenbescheid für den Steuerbescheid eines Verlustrücktragsjahres (§ 10d Abs. 1 EStG). In Fällen eines Verlustrücktrages wird daher über die Höhe des entstandenen Verlustes im Veranlagungsverfahren des Verlustabzugsjahres bindend entschieden. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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