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Abzugsbetrag § 7i EStG
06.09.2011, 15:17
Beitrag: #1
Abzugsbetrag § 7i EStG
Hallo,

ich meine zwar eine ähnliche Problematik vor kurzem hier gelesen zu haben, finde nur nichts.


Erwerb Baudenkmal. Formalien alle erfüllt und es erfolgt nun die endgültige Bescheinigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde.

Anerkannt wird:

anteilige Aufwendungen: 75.000¤
Funktionsträgergebühren: 14.000¤

Dabei sind die Funktionsträgergebühren nicht geprüft worden.


Anteilige Kosten für diese Arbeiten lt. Kaufvertrag: 98.000¤


Stellen sich zwei Fragen:

1. Die bereits beantragten Abzugsbeträge im Rahmen des § 7i EStG für veranlagte Jahre wären abzuändern.

- Durch die Verwaltung (automatisch) oder durch Mitwirkung des Steuerpflichtigen (Übersendung der Bescheinigung)?

2. Welcher Betrag wird nun berücksichtigt?

Die Bescheinigungsrichtlinien der Länder verweisen hinsichtlich der Anerkennung der Funktionsträgergebühren, welche grundsätzlich anerkennungswürdig sind, auf die Entscheidung der Finanzverwaltung, welche die Abziehbarkeit überprüfen soll.

Hat jemand damit Erfahrung bzw. einen Link zum nachlesen?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Abzugsbetrag § 7i EStG - zaunkönig - 06.09.2011 15:17
RE: Abzugsbetrag § 7i EStG - Kiharu - 06.09.2011, 20:24

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