Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
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06.09.2011, 14:01
Beitrag: #7
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RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Hallo,
ich würde auch die Bescheinigung ansetzen, denn möglicherweise ist er noch häufiger zum Testgelände gefahren - mit einem Testwagen. Wenn er mit dem Testwagen direkt vom Testgelände nach Hause gefahren ist, liegt kein geldwerter Vorteil vor, weil es sich um eine Dienstreise handelt. Einzig die (einzelne) Fahrt zur Arbeitsstätte wäre ein geldwerter Vorteil. Aus Vereinfachungsgründen würde ich daher nicht 230 Tage ansetzen, sondern nur 220 Tage, denn diese Fahrten mit dem Testwagen außerhalb des Testgeländes dürften in der Tat eher selten standgefunden haben ... Wenn Du die Arbeitstage dabei um 10 Tage kürzt, bedeutet dass, dass er an 20 Tagen mit dem Testwagen von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte gefahren ist. Das halte ich schon für sehr hoch - abgesehen davon, dass er von der Wohnung auch wieder zum Testgelände zurückgefahren sein könnte ... Gruss Uwe |
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Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Catja - 06.09.2011, 08:37
RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - tosch - 06.09.2011, 09:40
RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Catja - 06.09.2011, 09:47
RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Opa - 06.09.2011, 09:52
RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Catja - 06.09.2011, 10:09
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RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Uwe - 06.09.2011 14:01
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RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Opa - 06.09.2011, 14:38
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