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Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
06.09.2011, 09:52
Beitrag: #4
RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Zitat:Wie groß schätzt Ihr die Chance für eine Tatsächliche Verständigung, wenn ich beispielsweise schätze, dass die drei obigen Szenarien zu jeweils gleichen Teilen vorgekommen seien und das dem FA so in die Steuererklärung schreibe?
Gut, wenn es plausibel ist.
Zitat:Ein Ingenieur ist bei einem Arbeitnehmer-Überlasser angestellt und wird nur bei einem einzigen Auftragnehmer in der Automobilindustrie eingesetzt.
Was steht hierzu im Arbeitsvertrag, denn ein AN einer Leih-Fa. kann beim Kunden keine regelm. Arbeitsstätte begründen, somit scheidet Entfpsch. komplett aus. Alle Fahrtkosten des AN, egal ob zum AG (Auftraggeber) o. Prüfgelände sind nach DR-Grundsätzen anzurechnen (eventuelle VMA beachten).
Zitat:Die Bescheijnigung des AG ist falsch.
Also ignorieren und dies dem FA mitteilen.
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RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Opa - 06.09.2011 09:52

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