Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
1% Regel gilt nicht alles ab!!!
02.09.2011, 13:59
Beitrag: #22
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Fortsetzung
...

„Kraftfahrzeuggestellung“Wink.

Der � 8 Abs. 2 Satz 2 EStG regelt hinsichtlich der Ermittlung des geldwerten Vorteils eines zur Nutzung �berlassenen Fahrzeuges, dass f�r s�mtliche privaten Fahrten der � 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG lediglich entsprechend anzuwenden ist. Als private Fahrten m�ssen bei einer Nutzungs�berlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrages dabei aber alle nichtbetrieblichen Fahrten gelten (s. a. Drenseck im Schmidt Est-Kommentar, 30. Auflage zu � 19 EStG Rz. 50 „Kraftfahrzeuggestellung“Wink, weil im Unterschied zur Entnahmeregelung der Arbeitgeber keinen Einfluss darauf hat, inwiefern der Arbeitnehmer das ihm �berlassene Fahrzeug nutzt. Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung der Pauschalierung eine Vereinfachung erzielen wollen. Sollte der Arbeitgeber eine Nutzung zur Erzielung anderer Eink�nfte unterbinden wollen, so m�sste dieser eine fortlaufende Kontrolle �ber seine Arbeitnehmer durchf�hren, z.B. wo diese sich au�erhalb der Arbeitszeiten aufhalten und welchen Aktivit�ten diese nachgehen. Dies kann nicht Zweck der Pauschalierungsm�glichkeit gewesen sein. Insofern w�rde das F�hren eines Fahrtenbuches zur „Pflicht“ werden. Das F�hren eines Fahrtenbuches ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben und ist der Vereinfachung des Steuerrechts zuwider.

Die pauschale Nutzungswertermittlung hat somit abgeltende Wirkung. Auch wenn das Fahrzeug zur Erzielung anderer Eink�nfte seitens des Arbeitnehmers genutzt wird (s.a. Drenseck a.a.O., Glenk im Bl�mich, 110. Auflage zu � 8 EStG Rz. 110). Die abgeltende Wirkung wird nunmehr auch mit Einf�hrung von R 8.1 Abs. 9 Satz 8 Lohnsteuerrichtlinie 2011 seitens der Finanzverwaltung angewendet (dies z.B. auch bejahend He� in Beck´sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon Edition 2/11 zum Thema „Kraftfahrzeug-Gestellung“; ebenso Manfred Geiken Oberverwaltungsrat, Kaarst in HaufeIndex:1572499) und scheint Ausfluss der im Schrifttum vorherrschenden Kritik an der h�chstrichterliche Rechtsprechung (BFH X R 35/05).

Im Gegensatz zur Auslegung des Gesetzestexts durch den Beklagten, sehen wir daher eine „quasi“ erweiterte geldwerte Nutzungsentnahme �ber den � 8 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht als gegeben.

Mit freundlichen Gr��en

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!! - Dragon - 02.09.2011 13:59

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation