1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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29.08.2011, 18:28
Beitrag: #14
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Grds reicht es ja, den Sachverhalt darzulegen, selbst Anträge sollen ja nur in die Klage (Kein Muss), aber etwas Begründung ist immer schön. Gibts denn keine Anhaltspunkte, warum LStR geändert wurden? Nur der Schmidt ist ggf dünn, oder?
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