1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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29.08.2011, 09:17
Beitrag: #9
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,
habe mir jetzt mal die Richtlinie R 8.1 Abs. 9 Nr. Satz 8 LStR angeschaut. Leider gibt es diese erst ab 2011, so dass diese wohl nicht auf meinen Prüfungszeitraum 2007-2009 angewendet werden kann. Oder läuftdas unter "Die LStR 2011 sind auch für frühere Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen." aus der Präambel? Gibt es für die LStÄR 2011 auch sowas wie bei der Gesetzesverabschiedung? Ich meine Erläuterungen, warum was wie und usw. in die Richtlinien aufegnommenwird? Finde das irgendwie nicht. Ciao Dragon |
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