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SV-Pflicht - wenn ja, wo?
19.08.2011, 08:38
Beitrag: #5
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Hallo,

Hier der durchgeführte Lösungsweg:

SV-Recht obliegt beim AN, da keine SV-Pflicht in Südafrika. Da in den NL mit Wohnsitz verhaftet, auch SV-Pflicht dort.
KV-Schutz ist ohnehin Pflicht bei Einreise nach Südafrika.

Lohnbesteuerung findet nun in Südafrika statt. Das hat sich aus der Erteilung des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ergeben. Je nach Voraussetzung wird man als "Steuerinländer" oder "Steuerausländer" behandelt.
Da Daueraufenthaltserlaubnis erteilt wurde, erfolgt die Lohnversteuerung nun vor Ort.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 19.08.2011 08:38

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