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häusl. AZ oder doch nicht?
12.08.2011, 11:23
Beitrag: #15
RE: häusl. AZ oder doch nicht?
tosch schrieb:Bei so einer kleinen GmbH empfehle ich stets, den Ordner mit dem Gesellschaftsvertrag in den Wohn- oder Schlafzimmerschrank zu stellen. Dort "sitzt" fortan die GmbH.
Der GF schafft für seine GmbH im häuslichen Arbeitszimmer. Dessen Kosten reicht er entweder per Mietvertrag an die GmbH durch oder macht sie, da er Gehalt bezieht, als Werbungskosten geltend - oder, wenn Haus oder Wohnung im Eigentum ist, steht auch schon mal so viel privates drin, dass gar nichts geltend gemacht wird und damit das Thema Betriebsvermögenseigenschaft völlig außen vor ist.

Wenn der BFH (Verfahren X R 32/11) Dir/Uns da mal nicht einen Strich durch die Rechnung macht. Sad bzw. die Betriebsprüfer dann immer einen betrieblichen Teil Schätzen wollen.

Ciao Dragon
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Nachrichten in diesem Thema
häusl. AZ oder doch nicht? - Kiharu - 11.08.2011, 19:50
RE: häusl. AZ oder doch nicht? - Dragon - 12.08.2011 11:23

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