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häusl. AZ oder doch nicht?
12.08.2011, 08:07
Beitrag: #13
RE: häusl. AZ oder doch nicht?
@limo
Einwurf war gut - leider kann ich daraus nichts saugen.

Zitat:Nach dem BFH-Urteil vom 13.07.2006 (BStBl II 2006, 804) können auch nicht besonders hergerichtete oder gestaltete Büroräume in einem Einfamilienhaus, die von den Gesellschaftern der Betriebsgesellschaft an diese als einziges Büro (Sitz der Geschäftsleitung) vermietet werden, wesentliche Betriebsgrundlagen sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gebäudeteil nicht die in § 8 EStDV genannten Grenzen unterschreitet

Der Anteil des Zimmers macht knapp 12% der Wohnung aus. Damit wäre ich wohl raus aus der Nummer.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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häusl. AZ oder doch nicht? - Kiharu - 11.08.2011, 19:50
RE: häusl. AZ oder doch nicht? - Kiharu - 12.08.2011 08:07

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