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häusl. AZ oder doch nicht?
11.08.2011, 21:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.08.2011 21:11 von Buchi.)
Beitrag: #8
RE: häusl. AZ oder doch nicht?
Kiharu schrieb:Wenn ein Gesellschafter seiner GmbH untentgeltlich Dinge zu Nutzung überlässt (Geld, WG usw.) dann bin ich zwar nicht bei einlagefähigen WG aber nichtsdestotrotz sind die Aufwendungen, die der Gesellschafter dafür hat WK bei Kap. Und das hat nun gar nix mit dem Halten der Beteiligung zu tun sondern eher mit der Vorteilszuwendung, die im Gesellschafstverhältnis veranlasst ist und zur Stärkung der Gesellschaft dient.

Der Gesellschafter arbeitet aber (hoffentlich) nicht unentgeltlich. Würde er seinen privaten PKW nutzen, wäre es auch keine Überlassung sondern er könnte 0,30 EURO pro km als WK ansetzen. Ebenso wenn er Bürobedarf kauft. Wo bitte willst du dann die Grenze ziehen?
Der Geschäftsführer bezieht Einkünfte aus § 19 EStG und hat dafür Werbungskosten.

Ich sehe das wie bei der unentgeltlichen Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der Betriebsaufspaltung. Da greift § 3c EStG ja auch nur bei unentgeltlicher Überlassung. Siehe BMF dazu.
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häusl. AZ oder doch nicht? - Kiharu - 11.08.2011, 19:50
RE: häusl. AZ oder doch nicht? - Buchi - 11.08.2011 21:10

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