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häusl. AZ oder doch nicht?
11.08.2011, 21:00
Beitrag: #7
RE: häusl. AZ oder doch nicht?
@buchi
Das Argument überzeugt mich nicht.

Wenn ein Gesellschafter seiner GmbH untentgeltlich Dinge zu Nutzung überlässt (Geld, WG usw.) dann bin ich zwar nicht bei einlagefähigen WG aber nichtsdestotrotz sind die Aufwendungen, die der Gesellschafter dafür hat WK bei Kap. Und das hat nun gar nix mit dem Halten der Beteiligung zu tun sondern eher mit der Vorteilszuwendung, die im Gesellschafstverhältnis veranlasst ist und zur Stärkung der Gesellschaft dient.

Und genau das ist auch hier mein Blickwinkel. Wozu dient die Überlassung denn eher? Vorteilszuwendung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist? Die Rechtsprechung sagt, wenn sowohl als auch (also Gesellschaftsverhältnis oder GF) dann hat das Gesellschaftsverhältnis vorrang.

@meyer
Ich würde Ihnen zustimmen, wenn der Fremdgeschäftsführer kein Gesellschafter ist. Hier sind aber beide Bereiche betroffen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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häusl. AZ oder doch nicht? - Kiharu - 11.08.2011, 19:50
RE: häusl. AZ oder doch nicht? - Kiharu - 11.08.2011 21:00

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