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häusl. AZ oder doch nicht?
11.08.2011, 20:16
Beitrag: #3
RE: häusl. AZ oder doch nicht?
Kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen.

Wie es sich anhört erhält der Mann von der GmbH eine Geschäftsführervergütung, die nach § 19 zu versteuern ist und es handelt sich um ein klassisches Home-Office?

Warum soll das § 20 EStG sein? Das beträfe die Gesellschafterstellung. Hier sind wir aber beim operativen Geschäft und GF-Tätigkeit. Man stelle sich das bei einem Fremdgeschäftsführer vor. Hier dürfe es bei Nutzung eines Home-Office auch keineswegs unüblich sein, dass dafür keine gesonderte Vergütung seitens der GmbH gezahlt wird.

Im Gegenteil wird doch bei Vermietung von Arbeitszimmern durch Arbeitgeber von der Finanzverwaltung eigentlich kritisch geprüft, ob das Mietverhältnis anzuerkennen ist.

Oder habe ich da irgendwelche Feinheiten in der Rechtsprechung übersehen?
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Nachrichten in diesem Thema
häusl. AZ oder doch nicht? - Kiharu - 11.08.2011, 19:50
RE: häusl. AZ oder doch nicht? - meyer - 11.08.2011 20:16

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