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häusl. AZ oder doch nicht?
11.08.2011, 19:50
Beitrag: #1
häusl. AZ oder doch nicht?
Guten Abend Ihr Lieben,

brüte über folgendes Problem.

Stpfl. bewohnt vier Zimmer Wohnung. Ein Zimmer möchte er gern als häusliches Arbeitszimmer bei § 19 geltend machen. Begründung: Für seine Tätigkeit als Geschäftsführer steht ihm kein anderer Raum zur Verfügung.

Problem: In dieser Wohnung sind mit Geschäftssitz eine GmbH & Co.KG und die GmbH gemeldet. Beide betreiben ein operatives Geschäft.

Es ist wohl davon auszugehen, dass der in Frage stehende Raum für alle seine Tätigkeiten genutzt wird.

Wenn man jetzt mal von einer zeitlichen Nutzung von 50/50 ausgeht, dann würde ich sagen, 50% der auf das Zimmer entfallenden Aufwendungen gehören als Sonderbetriebsausgaben in die GmbH & Co.KG.

Sorgen machen mir die restlichen 50%. Ich bin der Meinung, da das Zimmer ja auch den Geschäftssitz der GmbH darstellt, er dieses Zimmer für die Tätigkeit als Geschäftsführer nutzt, komme ich eher zu WK bei § 20 (und damit Halbabzugsverbot) als zu WK aus § 19 EStG. Bei der GmbH sind keine Mietaufwendungen im Aufwand.

Ich sehe hier eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung an die GmbH und damit einen Zusammenhang mit Einkünften aus Kap. Das Zimmer stellt den Geschäftssitz der GmbH dar und von dort wird auch das operative Geschäft geplant und vorbereitet.

Wie seht ihr das?
Wie händelt ihr das bei den kleinen 1Mann GmbH, die ihre Firma von daheim führen?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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häusl. AZ oder doch nicht? - Kiharu - 11.08.2011 19:50

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