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Auseinandersetzungsguthaben
09.08.2011, 16:34
Beitrag: #4
RE: Auseinandersetzungsguthaben
zaunkönig schrieb:es gibt keinen Gesellschaftsvertrag - frag bitte nicht.
auch nicht abgedruckt im ursprünglichen Prospekt? Gesellschafterversammlungsprotokolle durchgeschaut?

Zitat:Aber da ist ja noch die jeweilige Immobilie. Schuldenfrei, ohne Wertgutachten und in aller Regel so gut wie nicht veräußerbar.

Also Verkehrswertgutachten machen lassen - es gibt doch viele recht vernünftige Sachverständige, mit denen man auch reden kann und die keine utopischen Werte ansetzen. (Gutachter mit utopischen Wertansätzen findet man eher bei den offenen Immofonds.)

Und wenn das Grundstück praktisch nicht veräußerbar ist, sehen die Kommentierungen zur Wertermittlung auch entsprechende Anpassungen = Abschläge vor, die zu einem realistischen Wert führen sollten. DCF geht jedenfalls in solch einer Situation kaum...
Man muss den Gutachter natürlich mit den Spezifika des Grundstücks vertraut machen und an die Hand nehmen - also selbst auch wieder Arbeitszeit investieren.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Auseinandersetzungsguthaben - phönix - 09.08.2011 16:34

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