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Auseinandersetzungsguthaben
09.08.2011, 13:41
Beitrag: #3
RE: Auseinandersetzungsguthaben
Hallo

es gibt keinen Gesellschaftsvertrag - frag bitte nicht.

Bilanziert wird nicht, lediglich EÜR. Für Auseinandersetzung eine aufzustellen macht wenig Sinn, da permanent eine gemacht werden müsste.

Geschlossener Immo-Fonds = Verluste = Pleite = rechtliche Auseinandersetzung an allen Fronten.
Dennoch braucht es Werte zur Abfindung der ausscheidenden Anteilseigner.

Technisch betrachtet sind die Anteile wertlos, die Einlagen tot. Aber da ist ja noch die jeweilige Immobilie. Schuldenfrei, ohne Wertgutachten und in aller Regel so gut wie nicht veräußerbar. Sonstiges Vermögen ist zu vernachlässigen.

Bisher wurde das Pi mal Daumen ermittelt, und regelmäßig vor Gericht auseinandergerupft. Selbst das Stuttgarter Verfahren, das in der Vergangenheit angewandt wurde, hielt (begründeterweise) nicht stand.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Auseinandersetzungsguthaben - zaunkönig - 09.08.2011 13:41

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