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Auseinandersetzungsguthaben
09.08.2011, 11:12
Beitrag: #2
RE: Auseinandersetzungsguthaben
Was regelt denn der Gesellschaftsvertrag, wie das Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln ist?

Falls keine weitere Regelung:
Auseinandersetzungsbilanz aufstellen, Grundstück natürlich zum Verkehrswert erfassen, andere Vermögensgegenstände auch zum "wahren Wert".

schönen Tag noch

phönix
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RE: Auseinandersetzungsguthaben - phönix - 09.08.2011 11:12

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