Auseinandersetzungsguthaben
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08.08.2011, 21:55
Beitrag: #1
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Auseinandersetzungsguthaben
Hallo,
Für einen geschlossenen Immobilienfonds mit fortgesetzter Verlusterzielung soll zum Jahresende das Auseinandersetzungsguthaben zwecks Abfindung ausscheidungswilliger Anleger festgestellt werden. Stuttgarter Verfahren ist ja tot. Einzig sinnvolle Alternative wäre die Ermittlung nach dem Discounted Cash-Flow (DCF). Dafür fehlen jedoch die entsprechenden Daten. Verkäufe, an denen man sich orientieren könnte, gibt es auch nicht. Für ertragsteuerliche Zwecke ist das vereinfachte Ertragswertverfahren möglich. Allerdings unter den Voraussetzungen permanenter Verluste eigentlich auch nicht durchführbar. Jemand eine Idee wie man hier eine Wertermittlung vornehmen könnte? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Auseinandersetzungsguthaben - zaunkönig - 08.08.2011 21:55
RE: Auseinandersetzungsguthaben - phönix - 09.08.2011, 11:12
RE: Auseinandersetzungsguthaben - zaunkönig - 09.08.2011, 13:41
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RE: Auseinandersetzungsguthaben - showbee - 10.08.2011, 07:50
RE: Auseinandersetzungsguthaben - zaunkönig - 10.08.2011, 08:31
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