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Abtretung von Schadenersatzansprüchen an eine GmbH
15.07.2011, 20:01
Beitrag: #4
RE: Abtretung von Schadenersatzansprüchen an eine GmbH
Hallo

die B-GmbH ist gewerblich tätig.

Forderungen kann man ja immer abtreten, solange jemand etwas dafür bezahlt, egal wie werthaltig sie sind.

Es gibt da eine Reihe von Prozessanwälten, die sich darauf spezialisiert haben so oder so ähnlich vorzugehen.

Literatur habe ich dazu momentan nicht.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Abtretung von Schadenersatzansprüchen an eine GmbH - zaunkönig - 15.07.2011 20:01

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