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Bekanntgabeproblem
14.07.2011, 20:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.07.2011 20:51 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: Bekanntgabeproblem
Vielleicht habe ich Ihre Aussage missverstanden.

Aus der InsO folgt die Vermögensverwaltung, soweit sind wir uns offenbar einig.

Aus § 34 Abs. 3 AO folgt, dass der Insolvenzverwalter auch die steuerlichen Pflichten für den Schuldner zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht. Und soweit dies der Fall ist, sind auch Verwaltungsakte dem Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter bekanntzugeben. Dies jedenfalls die eindeutigen Ausführen im AEAO zu § 122 Nr. 2.9.

Es mag da auch andere Auffassungen zu geben, zumindest ist mir kein BFH-Urteil bekannt, dass dies ganz eindeutig ausgeurteilt hat, aber die Verwaltungsmeinung ist die, dass die Bekanntgabe auch der ESt-Bescheide an den Insolvenzverwalter zu erfolgen hat. Dieser hat zumindest theoretisch demnach auch die Verpflichtung, die Einkommensteuererklärungen zu erstellen. Die Praxis sieht da wahrscheinlich durchaus erheblich anders aus ...
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Bekanntgabeproblem - Jive - 13.07.2011, 10:11
RE: Bekanntgabeproblem - Opa - 13.07.2011, 10:30
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