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Abgeltungssteuer die 2te ...
02.07.2011, 11:22
Beitrag: #12
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Ich habe so den Eindruck gewonnen, dass die Abgeltungssteuer die bisher dem Einkommensteuerrecht immanente Systematik dergestallt durchbrochen hat, dass altbew�hrte Argumentationen nicht mehr ohne weiteres zutreffend sind .

BEtrachten wir Beispielsweise mal ein Ehepaar mit 4 Kindern und lediglich Eink�nften aus Kap in H�he von 400.000, die der Abgeltungssteuer unterliegen bzw unterlegen haben.

Alle sollen privat Krankenversichertversichert sein. Gesch�tze Kosten f�r die Basis KV/PV 50.000. ( deshalb wurde auch weiter oben der BEschluss zum Existenzminimum und KV/PV angef�hrt von mir )

Hinzu kommen evtl noch zus�tzliche BAsisversicherungen und diverse Sonderausgaben Spenden oder Unterhaltsleistungen in sagen wir zusammen nochmal 50.000.

Ich weiss .. das ist jetzt ein Extrembeispiel um die Wirkung mal zu verdeutlichen...

Ich denk wir sind uns einig, dass bei der G�nstigerpr�fung des � 32d Abs. 6 EStG herauskommt, dass es bei der Abgeltungssteuer in H�he von 25% verbleibt.

Die Freistellung des Existensminimums w�rde hier allerdings deutlich mehr ausmachen.

Grundfreibetrag f�r beide Eltern + 100.000 negatives z.v.E. durch sonderausgaben etc.... ich runde mal auf 120.000.

bei 25% w�rden das 30.000,- � ausmachen .... der Progressionsvorteil bis zum Erreichen der 25% Grenze nicht mitgerechnet.

Der einwand, dass bei einer Versteuerung nach tarif eine h�here festzusetzende Steuer heeraus k�me kann doch schon aus dem Grunde nicht greifen, da f�r diesen Steuerpflichtigen keine M�glichkeit besteht nach tarif besteuert zu werden. ( Mal unabh�ngig von der Tatsche , dass diese Absicht auch schwachsinnig w�re ...)

Deutlich wird dass, wenn man mal die Rechtsfolgen betrachtet, die sich ergeben w�rden, wenn der staat tats�chlich nicht nur eine Abgeltungssteuer auf Kapitalertr�ge auf den Weg gebracht h�tte sondern eine Abgeltungssteuer auf s�mtliche eink�nfte.

Sagen wir mal 25% und daf�r dann sagt... das ist eine steuersenkung ... deshalb lassen wir den Grundfreibetrag und das Existenzminimum mal weg und besteuern ab dem ersten �.

Der Gesetzgeber hat den Steuersatz f�r Eink�nfte aus KAp gesenkt.. da steht Ihm zu .. hat in meinen Augen aber unterlassen das Existenzminimum freizustellen.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Abgeltungssteuer die 2te ... - Jive - 01.07.2011, 12:45
RE: Abgeltungssteuer die 2te ... - Jive - 02.07.2011 11:22

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