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Abgeltungssteuer die 2te ...
02.07.2011, 07:03
Beitrag: #10
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Hallo,

Von der reinen Berechnungssystematik her, ist da ein Widerspruch. Allerdings findet ja insgesamt keine Besteuerung statt, die tatsächlich so hoch wäre, dass kein Existenzminimum mehr verbleiben würde.

Die Systematik, und damit auch die Findung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, ist jedoch eine ganz andere und ist nicht in der eigentlichen Veranlagung hin zur Besteuerung, sondern in einer eigenen Besteuerung.

Jemand der ausschließlich Kapitaleinkünfte hat, wird lediglich mit 25% besteuert. Im Ergebnis bleiben ihm 75% der Einkünfte.

Grundsätzlich hat jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit auch am allgemeinen Veranlagungsverfahren teilzunehmen. Der Steuersatz von 25% ist bewusst so gewählt, dass sich dies bei kleineren Einkommen im Veranlagungsverfahren zu erklären lohnt, bei größeren Einkünften mit der pauschalen Abgeltung.

Ich kann nicht erkennen, das nun jemand derart stark belastet ist, dass ihm nicht das Existenzminimum verbleibt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Nachrichten in diesem Thema
Abgeltungssteuer die 2te ... - Jive - 01.07.2011, 12:45
RE: Abgeltungssteuer die 2te ... - zaunkönig - 02.07.2011 07:03

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