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Abgeltungssteuer die 2te ...
01.07.2011, 15:19
Beitrag: #3
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Ich verstehe die Logik hinter dem gedanken - aber nicht das Problem.

Eine Versteuerung nach Tarif (beispielsweise via § 32d (2) Nr. 1 Bu b) EStG) würde zwar den Grundfreibetrag und den Progressionsvorteil "retten", aber etwa 71.000 Euro Steuern kosten anstatt 47.475,00 (jetzt mal nur die 180k gerechnet)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klage da Aussicht auf Erfolg hat. Immerhin wird sein Existenzminimum ja sozusagen oberhalb der 25% unversteuert gelassen.

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Abgeltungssteuer die 2te ... - Jive - 01.07.2011, 12:45
RE: Abgeltungssteuer die 2te ... - ecro - 01.07.2011 15:19

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