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Welcher Erbe ist zuständig?
29.06.2011, 10:48
Beitrag: #4
RE: Welcher Erbe ist zuständig?
aus

Zitat:Kommentar Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG § 31

Rz. 28

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich einzelne Miterben ihrer Steuererklärungspflicht gänzlich entziehen, d. h. zur Abgabe weder einer gemeinsamen Steuererklärung noch einer Einzelsteuererklärung bereit sind. In derartigen Fällen ist das Finanzamt ggf. zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen[4] berechtigt. Häufig kann das Finanzamt allerdings aufgrund der Steuererklärung der Miterben die Besteuerungsgrundlagen zutreffend ermitteln und berechnen. Das Finanzamt ist insoweit zur Durchführung der Steuerfestsetzung nach Aktenlage berechtigt. Im Ergebnis führt die Nichtabgabe der Steuererklärung durch den Miterben mithin zu einer Einschränkung der Untersuchungspflicht des Finanzamts.

Wäre doch ne Möglichkeit einfach mal nicht abzugeben.

Bleibt dann nur zu hoffen dass die Mutter abgibt und die Werte entsprechend korrekt einträgt.
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Nachrichten in diesem Thema
Welcher Erbe ist zuständig? - tosch - 28.06.2011, 17:12
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - supalarsi - 29.06.2011 10:48

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