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Welcher Erbe ist zuständig?
28.06.2011, 17:12
Beitrag: #1
Welcher Erbe ist zuständig?
Hallo,

ich habe da einen selten blöden Fall auf den Tisch bekommen:

Ein Mandant ist letztes Jahr im Februar gestorben.
Erben lt. Nachlaßgericht: Mutter (wohnt in Ba-Wü) und Tante (wohnt in Bayern)
Tante hat ihren Erbanteil für T¤ 15 im April an Mutter verkauft

Das Erbschaftsteuerfinanzamt will nun von der Tante eine Erbschaftsteuererklärung haben. Deren Stb hat für sie eine Erbschaftsteuererklärung gefertigt, in der er die T¤ 15 angegeben hat.
Das Finanzamt will von ihr aber die Steuererklärung für das gesamte Erbe und er hat mir seinen Schriftwechsel mit dem FA zugefaxt, weil er (bzw. Tante) keine Ahnung hat, woraus der Nachlaß bestand

Ich habe also die Dame auf dem Erb-FA angerufen und vorgeschlagen, dass sie doch die ErbSt-Erklärung bei der Mutter anfordern soll, weil diese ja den Nachlaß übernommen hat und alle Daten kennen sollte.

Nein, Tante hätte den Nachlaß angenommen, also müsste sie auch wissen, was alles drin war. Hä ???? Rolleyes Merkwürdige Begründung.
Außerdem wäre Mutter gegenüber Tante gem. § 2057 BGB auskunftspflichtig. § 2057 regelt aber die Auskunftspflicht von Abkömmlingen - aber nicht von Müttern.

Meiner laute Überlegung am Telefon, es könnte ermessensfehlerhaft sein, die Erklärung bei einem Beteiligten anzufordern, der seinen Anteil verkauft und mit dem Nachlaß nichts mehr zu tun hat, wollte sie nicht akzeptieren. Tante T hätte schließlich gegen Mutter M einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlaß.
Wie, hab ich gesagt, die Kommunikation zwischen beiden ist nicht so richtig gut, will das FA, dass die Tante die Mutter auf Auskunft verklagt?
Das nicht gerade, aber ...

Fakt ist, mir ist nichts schlaues argumentatives mehr eingefallen. Und ich habe auch keine Gesetzesgrundlage gefunden, wonach ein Erbe, der seinen Anteil verkauft hat, evtl. aus der Erklärungspflicht raus sein könnte.
DAS wäre mir die liebste Lösung.

Hilft § 33 AO? "Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet."
Tante und Mutter schulden jeweils nur für den eigenen Teil.

Bleibt mir noch, eine Vertretungsvollmacht von Tante an Mutter auszustellen, um damit das FA formell dazu zu bekommen, sich wegen der ErbSt-Erklärung an Mutter zu wenden.

Oder hat vielleicht jemand eine gute Idee?


Gruß

tosch
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Welcher Erbe ist zuständig? - tosch - 28.06.2011 17:12

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