SV-Pflicht - wenn ja, wo?
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23.06.2011, 09:36
Beitrag: #3
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RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Hallo,
schon erstaunlich, dass es zu einem Thema mal so überhaupt keine Reaktion gibt. Ich habe mich denn mal in die Tiefen der deutschen Sozialversicherung und des Einkommensteuergesetzes gewagt und werde den Sachverhalt wie folgt lösen: Sozialversicherung: Entsprechend den Ausführungen der zuvor erwähnten Richtlinien unterliegt der Arbeitnehmer nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Da er bei einem deutschen Arbeitgeber mit Geschäftssitz in Deutschland beschäftigt ist, unterliegt er auch nicht einer Sozialversicherungspflicht im Staat der Ausübung der unselbständigen Tätigkeit. Insoweit hat er (bzw. der Arbeitgeber) dafür Sorge zu tragen, dass eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird. Weitere Versicherungspflichten entstehen nicht. Lohnsteuer: Der Arbeitnehmer erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 1 EStG und ist insoweit nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Bleibt zu prüfen inwieweit er beschränkt steuerpflichtig ist. Dazu Überprüfung von § 1a (2) EStG, der auf die Voraussetzungen des § 1 EStG abstellt, welche nicht vorhanden sind, scheidet also aus. Im nächsten Schritt Überprüfung des § 1 (4) EStG, der auf § 49 EStG abstellt. Allerdings treffen die Voraussetzungen des § 49 EStG ebenfalls nicht zu, so dass auch die beschränkte Steuerpflicht nach dieser Norm ausscheidet. Auch fallen die Besteuerungsvorschriften des § 50a EStG hinten runter, so dass im Ergebnis keine Einkommensteuerpflicht nach deutschem EStG vorliegt. Ertragsteuerlich wäre also auf die Besteuerung des Tätigkeitsstaates abzustellen, gegebenenfalls in Verbindung mit dem Wohnsitzstaat (Niederlande), wobei ich mir fast sicher bin, dass nun folgendes passieren wird: Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen. Voraussetzung für Arbeitserlaubnis in Südafrika und Voraussetzung für permanentes Visum. Da deutsches Unternehmen Arbeitgeber ist, wird das Besteuerungsrecht für Deutschland erklärt werden, so dass im Ergebnis keine Besteuerung des Lohns durchgeführt wird. Vermutlich wird das auch nie jemand überprüfen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 01.06.2011, 09:28
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 11.06.2011, 13:33
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 23.06.2011 09:36
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - Lemgun - 18.08.2011, 17:31
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 19.08.2011, 08:38
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - Lemgun - 19.08.2011, 14:06
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