VBL Beiträge abzugsfähig?
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08.06.2011, 12:29
Beitrag: #2
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RE: VBL Beiträge abzugsfähig?
VBL Beiträge die auf der LSt.-Bescheinigung aufgeführt sind, sind normalerweise "Riester"-Beiträge und gehören nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern in die Anlage AV. Und dann erfolgt eben die Günstigerprüfung: SA-Abzug oder Zulage, was eben von der Höhe der Beiträge und dem Verdienst abhängt. Es kann also sein, daß die Beiträge keine steuerl. Auswirkung haben, weil die Zulage höher ist. Genauere Prüfung nur bei genauen Zahlen.
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Nachrichten in diesem Thema |
VBL Beiträge abzugsfähig? - Bogo - 08.06.2011, 10:07
RE: VBL Beiträge abzugsfähig? - Opa - 08.06.2011 12:29
RE: VBL Beiträge abzugsfähig? - meyer - 08.06.2011, 18:26
RE: VBL Beiträge abzugsfähig? - Opa - 09.06.2011, 09:51
RE: VBL Beiträge abzugsfähig? - Dragon - 14.06.2011, 08:38
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