Steuerberater

Normale Version: VBL Beiträge abzugsfähig?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Guten morgen allemal,

habe eine Frage zur Abzugsfähigkeit von VBL - Beiträgen die auf der Lohnsteuerjahresbescheinigung aufgeführt sind.

Im konkretem Fall, geht es um den Veranlagungszeitraum 2009. Der Steuerpflichtige zahlt beiträge an die VBL. Als er diese in der St.Erkl. in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen hat, sagt (in diesem Fall FA Jülich) das die Beiträge keine steuerlichen Auswirkungen haben.
Verstehe ich nicht, denn der St.pfl. zahlt ja nun diese Beiträge und sie werden doch auch versteuert?

Vielleicht kann mir hier einer helfen...vielen Dank schonmal
VBL Beiträge die auf der LSt.-Bescheinigung aufgeführt sind, sind normalerweise "Riester"-Beiträge und gehören nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern in die Anlage AV. Und dann erfolgt eben die Günstigerprüfung: SA-Abzug oder Zulage, was eben von der Höhe der Beiträge und dem Verdienst abhängt. Es kann also sein, daß die Beiträge keine steuerl. Auswirkung haben, weil die Zulage höher ist. Genauere Prüfung nur bei genauen Zahlen.
Riester ist es m. E. nur in manchen Konstellationen (wird von der VBL angeboten), die klassische VBL ist keine Riester. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung in eie bAV, wobei ich denke, dass die Beträe dann nicht auf der LSt-Bescheinigung auftauchen.

Die "normalen" VBL-Beiträge werden m. E. genauso behandelt wie Beiträge zu einer privaten RV, d. h. es kommt auf Abschlusszeitpunkt und erste Beitragszahlung an.
Also aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, daß die VBL Beträge, die auf der LSt.-Bescheinigung stehen, immer Riester Beiträge sind. Das Problem ist nur, das viele AN, wenn man sie nach einer Riesterrente fragt, gar nicht wissen, daß sie eine haben. Hier im öffentl. Dienst wurden die Beiträge, die früher als betriebliche AV gezahlt wurden, in einen Riestervertrag umgewandelt wurden, ohne die AN zu informieren. Ich habe fast täglich das Problem, daß ich den Leuten begreiflich machen muss, daß sie eine Riesterrente haben. Viele kommen mit dem "Papierkrieg" zu mir und ich fange dann an erstmal die Zulagen zu beantragen. Leider ist das nur max. 2 Jahre rückwirkend möglich. Ich habe sehr viele Fälle wo Zulagen von mehreren hundert Euro einfach aus Unwissenheit nicht beantragt wurden, weil die Beschäftigten einfach nicht informiert wurden. Hinzu kommt auch, daß die Formulare (Anträge) extrem Augenschädlich sind. Dagegen sind die Steuerformulare noch einfach und verständlich. Mittlerweile rate ich jedem, der mich nach der Riesterrente fragt, davon ab. Ich stehe mit dem ganzen Verfahren mittlerweile auf totalem Kriegsfuß, hab ja schon ein paar Beiträge wohl dazu geschrieben. Die ganze Riestersache macht nur für die Anbieter Sinn, aber für die AN nicht. Hatte gerade gestern einen Fall wo der Vertrag seit 2007 besteht: bisher eingezahlte Beiträge ca. 2.400,- bisher festgesetzte Zulagen ca. 50,-. Da sprangen alle Alarmglocken an, denn den Antrag hab ich damals selber ausgefüllt und das mit der Dauervollmacht die Zulagen jedes Jahr automatisch zu beantragen, aber anscheinend hat das nur in 2007 funktioniert. Jetzt versucht der Mandant Einsicht in das damalige Original zu bekommen. Nur ist dieses spurlos verschwunden. Wen wunderts, daß die Versicherung das nicht finden kann. Jetzt haben wir schnell noch einen Antrag für 09 und 10 und die nächste Jahre gestellt, aber die Zulagen für 08 von fast 100,- sind wahrscheinlich weg. Tja, in den letzten 5 Jahren sind fast 2.500,- auf den Vertrag eingezahlt worden und der aktuelle Stand auf dem Konto sind gerademal 1.500,-. Wenn mir dann einer erzählen will, daß dies eine lohnden Altersvorsorge sein soll, zumal der Mandant in 2 Jahren in Rente geht, dann beherrscht er nicht das 1x1.
So, jetzt hab ich mich abreagiert, aber für mich gehört der Riester in den Knast.
@Opa,

da stehe ich ganz bei Dir !!!

Lohnen tut sich das wohl nur, wenn man kräftig einzahlt (Maximalbetrag) und die entsprechenden Steuern (hoher Steuersatz) durch den SA-Abzug spart.

Ansonsten zehren die Verwaltungskosten (Welceh eigentlich?) der Anbieter die Zulagen meist schon wieder auf - Zumindest bei Geringverdienern.
Referenz-URLs