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§ 19 und § 13b UStG
07.06.2011, 18:13
Beitrag: #7
RE: § 19 und § 13b UStG
Hallo,

danke für die Beiträge.

Nachdem jetzt schon wieder eine Erweiterung des § 13b UStG beschlossen wird (oder schon ist?), stellt sich die Frage, ob man nicht generell bei Unternehmen darauf abstellen sollte bzw. auf die Mehrwertsteuer verzichten sollte, da sie letztlich nur ein durchlaufender Posten ist.

Dabei halte ich allerdings die Variante über den 13b noch für die einfachere, weil es schwierig wird zu überprüfen, ob denn eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht oder nicht und inwieweit rein steuerfreie Leistungen beim Empfänger ausgeübt werden.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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