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Zustellvollmacht erloschen
27.05.2011, 14:05
Beitrag: #3
RE: Zustellvollmacht erloschen
Danke @meyer für Ihre Stellungnahme, die (leider) genau meiner Einschätzung entspricht...

meyer schrieb:Muss man m. E. im Einzelfall entscheiden, je nachdem wie der Mandant so drauf ist und es für einen selbst am bequemsten ist.

Wuss´t ich´s doch, dass es keine Patentlösung gibt...

meyer schrieb:Da der Bescheid offenbar erst gekommen ist, als dem FA (theoretisch) bekannt war, dass keine Empfangsvollmacht mehr besteht ist der m. E. nicht wirksam bekannt gegeben, so lange der nicht an den Mandanten weitergeleitet wird. Dadurch würde der Mangel vermutlich geheilt.

Daher liegt das Teil auch noch hier auf dem Tisch und es ist noch kein Posteingangsstempel drauf.

(Mal ganz abgesehen davon, dass auch die Zustellfiktion mit den 3 Tagen hier hinfällig ist, weil der Bescheid das Bescheiddatum 19.05.2011 trägt und der Citymail-Aufkleber vom 21.05.2011 ist (Kuvert habe ich natürlich aufgehoben!), was zu einem Posteingang bei mir am 24.05.2011 führte...)

meyer schrieb:Rein praktisch wird das FA dies wohl nur mitbekommen, wenn man da explizit drauf hinweist, es sei denn, die haben das schon bei Eingang der Mitteilung bemerkt und entsprechend schon einen neuen Bescheid veranlasst.

Nö, - die sind da nicht so sehr fix in diesem FA (NRW).

meyer schrieb:PS: Das Ding heißt "Empfangsvollmacht".

Macht das einen Unterschied?
Ich hatte dem FA nur mitgeteilt, dass man Post wieder an den Mandanten versenden möge, - über Vertretung per se hatte ich mich erst mal nicht ausgelassen.


meyer schrieb:Wenn der kein Mandant mehr ist, evt. eine der beiden Varianten, wobei ich 1) bevorzugen würde.

Wenn der noch Mandant ist, evt. nur formlos den Umstand mitteilen, ohne den Bescheid mitzuschicken. Man hat dann erstmal als Berater keinen Zeitdruck mehr und ist bei späterer Einreichung der Erklärung trotzdem noch im Verfahren.

Und nun das Wichtigste: Wem mitteilen? Dem Mdt. oder dem FA?

Wenn ich den Bescheid an das FA zurückschicke mit dem Hinweis auf mein Schreiben vom Tt.MM.JJJJ, dass ich keine Post mehr für meinen Mandanten entgegennehme, kann ich damit die Frist nach hinten schieben, - und das ist das Ziel.

Er wird zwar seine Steuererklärungen weiters selber erstellen (selber schuld...), aber meine Beratungsleistungen und Fristschiebereien wohlwollend bezahlen (jepp, - sowas gibt es).
Von daher denke ich, ich werde die Teile ans FA zurückschicken und dem Mandanten schlicht telefonisch von deren (Nicht-)Existenz und Tragweite unterrichten.

Gegenmeinungen?

Danke und Gruß, die Catja

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Zustellvollmacht erloschen - Catja - 27.05.2011, 10:01
RE: Zustellvollmacht erloschen - Catja - 27.05.2011 14:05

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