27.05.2011, 10:01
Hi Ihrs,
ich habe da einen Mandanten, der sich sehr lange "tot" gestellt hat, so dass ich vergangene Woche dem Finanzamt das Erlöschen der Zustellvollmacht mitgeteilt habe (=> hatte keine Lust, weiterhin quasi nur als Sekretärin für seine Finanzamtspost zu fungieren).
Nun traf diese Woche der Bescheid über die Aufhebung des VdN zum Schätzbescheid 2009 hier ein.
Praktische Vorgehensweise?
1.) Keinen Posteingangsstempel draufmachen und Zurückschicken an FA mit Bitte um Zustellung an Mandant direkt?
=> Wann ist denn dann Fristbeginn? *grübel*
2.) Selber weiterleiten an Mdt. mit Hinweis auf Einspruchsfrist etc.?
Wie macht ihr das?
Gruß, die Catja
ich habe da einen Mandanten, der sich sehr lange "tot" gestellt hat, so dass ich vergangene Woche dem Finanzamt das Erlöschen der Zustellvollmacht mitgeteilt habe (=> hatte keine Lust, weiterhin quasi nur als Sekretärin für seine Finanzamtspost zu fungieren).
Nun traf diese Woche der Bescheid über die Aufhebung des VdN zum Schätzbescheid 2009 hier ein.
Praktische Vorgehensweise?
1.) Keinen Posteingangsstempel draufmachen und Zurückschicken an FA mit Bitte um Zustellung an Mandant direkt?
=> Wann ist denn dann Fristbeginn? *grübel*
2.) Selber weiterleiten an Mdt. mit Hinweis auf Einspruchsfrist etc.?
Wie macht ihr das?
Gruß, die Catja