Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN)
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23.05.2011, 21:56
Beitrag: #2
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RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN)
Hallo,
da müsste ein AO-Handbuch bzw. ein guter Kommentar hilfreich sein, der mir leider nicht zur Verfügung steht. Ich bin da ganz bei Dir. Die nachträgliche Aufnahme des VdN-Vermerks stellt eine Verböserung dar und kann nur mit Zustimmung des Steuerpflichtigen erfolgen. Das FA würde sich ansonsten zu Lasten des Steuerpflichtigen in eine bessere Rechtsposition bringen. Gewinne momentan den Eindruck, dass in der Verwaltung momentan alle Hebel in Bewegung gebracht werden die eigene Position über alle gesetzlichen Regelungen hinweg zu verbessern. Falls ich noch etwas dazu finde, dann stelle ich es ein. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - meyer - 23.05.2011, 19:43
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - zaunkönig - 23.05.2011 21:56
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - frankts - 24.05.2011, 08:38
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - Oliver Thomas - 24.05.2011, 09:14
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - meyer - 24.05.2011, 11:46
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