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Fälligkeit Gewinnausschüttung GmbH
20.05.2011, 18:24
Beitrag: #4
RE: Fälligkeit Gewinnausschüttung GmbH
Soweit ich in Erinnerung habe, kann die Gesellschafterversammlung, sofern nicht durch Satzung gehindert, über den Fälligkeitszeitpunkt beschließen (habe jetzt aber nicht noch einmal nachgelesen).

Steuerlich wird vom Folgetag des Ausschüttungsbeschlusses als Tag des Zuflusses = Fälligkeit der KapSt ausgegangen, wenn nicht explizit etwas anderes beschlossen wird.
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RE: Fälligkeit Gewinnausschüttung GmbH - meyer - 20.05.2011 18:24

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