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Fälligkeit Gewinnausschüttung GmbH
19.05.2011, 22:46
Beitrag: #2
RE: Fälligkeit Gewinnausschüttung GmbH
Hallo,

ausgesprochen gute Frage.


Sofern dies in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen ist, und die Gesellschafterversammlung dann den Ausschüttungszeitpunkt (ebenfalls entsprechend der Satzung) selbst festlegen kann, wäre es denkbar.

Aber etwas genaueres habe ich in der Literatur auf die Schnelle nicht finden können, und es ist mir im Leben auch noch nicht untergekommen, da der Ausschüttungszeitpunkt bisher immer einheitlich festgelegt war.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Fälligkeit Gewinnausschüttung GmbH - zaunkönig - 19.05.2011 22:46

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