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Wiedereinsetzungsgrund oder Haftungsfall?
17.05.2011, 22:24
Beitrag: #5
RE: Wiedereinsetzungsgrund oder Haftungsfall?
Hallo,

warum Möglichkeiten wegwerfen, wenn man sie doch hat.

Antrag auf Wiedereinsetzung stellen und sagen was Sache ist. Wenn das Amt die Wiedereinsetzung ablehnt, dann ist entsprechend Munition für eine Haftung vorhanden.

Würdest Du es nicht auf diesem Wege versuchen, dann musst Du Dir am Ende gefallen lassen zu hören - man hätte ja Wiedereinsetzungsantrag stellen können. Weiß mal nach, dass der keinen Erfolg gehabt hätte.


So wie es hier passiert ist, passiert es regelmäßig. Alleininhaber ohne Vertretungs- und Nachfolgeregelung geraten auf diese Weise immer wieder in Bedrängnis. Dumm nur, dass sie viel zu häufig ihre Mandanten mitnehmen und die dann mit der Aktualität von Straf- und Vollzugsmaßnahmen leben müssen.

Ich kann da nur anraten für solch einen Fall eine Absprache mit einem Kollegen oder einer Kollegin zu treffen und die Mitarbeiter dahingehend zu informieren, dass der Kontakt aufgenommen werden kann. Kollege bzw. Kollegin können dann ja alles weitere veranlassen. So ist wenigstens gesichert, dass keine Fristen versäumt werden und die Kanzlei nicht im Chaos untergeht, falls der Inhaber dann doch mal wieder seine Tätigkeit aufnimmt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Wiedereinsetzungsgrund oder Haftungsfall? - zaunkönig - 17.05.2011 22:24

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