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Wiedereinsetzungsgrund oder Haftungsfall?
17.05.2011, 14:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2011 19:57 von meyer.)
Beitrag: #3
RE: Wiedereinsetzungsgrund oder Haftungsfall?
Da ist meine Frage wohl nicht richtig verstanden worden. Den Vertreter (wegen der schweren Erkrankung) gibt es erst seit Ende April (letzte Woche ist der Kollege dann verstorben). Es ist nicht ersichtlich, dass dem Vertreter etwas vorzuwerfen wäre. Der versucht anscheinend im Moment, aufzuräumen.

Auch ist ziemlich sicher ein StB-Haftungsfall (für den Verstorbenen, also jetzt den Nachlass) gegeben, sollte es wegen Bestandskraft von Schätzbescheiden etc. zu überhöhten endgültigen Steuerfestsetzungen gekommen sein, die nicht mehr wegzubekommen sind.

Meine Frage war eigentlich nur, ob man mit der Wiedereinsetzung Erfolg haben könnte, oder ob man da ein Verschulden des Beraters sehen muss, das dem Stpfl. zuzurechnen ist, auch wenn er gar nicht informiert war und alles beim Berater versackt ist (und dem das wiederum als Verschulden zuzurechnen ist, da der sich nicht um eine Vertretung gekümmert hat).
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RE: Wiedereinsetzungsgrund oder Haftungsfall? - meyer - 17.05.2011 14:41

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