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negative Feststellungsklage möglich
16.05.2011, 22:07
Beitrag: #10
RE: negative Feststellungsklage möglich
Hallo,

Vollzug der steuerrechtlichen Forderung wird untergehen. Der Hinweis auf diverse Urteile und die Tatsache der bereits erteilten Restschuldbefreiung wurde ja gegeben.

Allerdings ist tatsächlich zu überlegen gegen die Bescheide vorzugehen, soweit es um die Steuerfestsetzung geht. Denn ungeachtet der steuerrechtlichen Seite muss der Steuerpflichtige mit einem Strafverfahren rechnen. Und da hängt das Strafmaß auch von der Höhe der hinterzogenen Steuern ab.

Und Nichtabgabe, vor allem fortgesetzte Nichtabgabe (Insolvenz hin oder her) erfüllt den Straftatbestand der Hinterziehung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: negative Feststellungsklage möglich - zaunkönig - 16.05.2011 22:07

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