negative Feststellungsklage möglich
|
16.05.2011, 16:48
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: negative Feststellungsklage möglich
phönix schrieb:Zumal die Nichtabgabe der Steuererklärung als mögliche Steuerhinterziehung keine unerlaubte Handlung nach 302 Inso ist (BFH Urteil vom 19.08.2008 - VII R 6/07)Selbst wenn sie es wäre. Mit der rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung ist die Sache gelaufen. Damit sind alle Insolvenzforderungen (und dazu gehören alle Steuerforderungen, die vor Insolvenzeröffnung begründet waren) - und nicht als solche aus unerlaubter Handlung festgestellt wurden - nicht mehr durchsetzbar. Das Urteil des OLG Köln ist auch nicht mehr relevant, weil es hier um die Versagung der RSB nach § 290 InsO ging. Und ein derartiger Versagungsantrag kann nur im Schlusstermin gestellt werden. Wenn der Gläuiger den Versagungsgrund da noch gar nicht kennt, dann hat er Pech gehabt. Aber wie gesagt, darum ging es mir hier gar nicht. Gruß towel day |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 13:42
RE: negative Feststellungsklage möglich - phönix - 16.05.2011, 15:46
RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 15:57
RE: negative Feststellungsklage möglich - tolledeu - 16.05.2011, 16:24
RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 16:36
RE: negative Feststellungsklage möglich - phönix - 16.05.2011, 16:32
RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011 16:48
RE: negative Feststellungsklage möglich - Kiharu - 16.05.2011, 16:59
RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 17:24
RE: negative Feststellungsklage möglich - zaunkönig - 16.05.2011, 22:07
RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 23:52
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste