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negative Feststellungsklage möglich
16.05.2011, 16:32
Beitrag: #5
RE: negative Feststellungsklage möglich
Ich habe zur Restschuldbefreiung bisher es so verstanden, dass fehlende Steuererklärungen wie unvollständige Angaben gelten.
Habe aber jetzt OLG Köln gefunden: http://www.f-sb.de/inso/insorechtsprechu...sb0003.htm
Damit könntest Du Recht haben. Zumal die Nichtabgabe der Steuererklärung als mögliche Steuerhinterziehung keine unerlaubte Handlung nach 302 Inso ist (BFH Urteil vom 19.08.2008 - VII R 6/07)

schönen Tag noch

phönix
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RE: negative Feststellungsklage möglich - phönix - 16.05.2011 16:32

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