negative Feststellungsklage möglich
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16.05.2011, 16:24
Beitrag: #4
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RE: negative Feststellungsklage möglich
Ich halte das Verhalten des FA für falsch. M.E. hätten sie spätestens im Schlusstermin einen Antrag auf Versagung stellen müssen. Eine Sammlung zur ergangenen Rechtsprechung findest Du hier
insbesondere das Urteil des OLG Köln von 2001 könnte für deinen SV interessant sein. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 13:42
RE: negative Feststellungsklage möglich - phönix - 16.05.2011, 15:46
RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 15:57
RE: negative Feststellungsklage möglich - tolledeu - 16.05.2011 16:24
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RE: negative Feststellungsklage möglich - zaunkönig - 16.05.2011, 22:07
RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 23:52
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