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negative Feststellungsklage möglich
16.05.2011, 15:57
Beitrag: #3
RE: negative Feststellungsklage möglich
phönix schrieb:Ich sehe erst einmal die Notwendigkeit, gegen die Bescheide selbst vorzugehen, wenn sachliche Gründe vorliegen.
Selbst wenn man sich die (in diesem Fall erhebliche) Mühe machen wollte: Wozu? Denn das
Zitat:...dürfte das FA wohl Recht haben.
ist schlicht unzutreffend. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung ist für den Mandanten die Sache erledigt.

Gruß

towel day
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RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011 15:57

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