negative Feststellungsklage möglich
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16.05.2011, 15:57
Beitrag: #3
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RE: negative Feststellungsklage möglich
phönix schrieb:Ich sehe erst einmal die Notwendigkeit, gegen die Bescheide selbst vorzugehen, wenn sachliche Gründe vorliegen.Selbst wenn man sich die (in diesem Fall erhebliche) Mühe machen wollte: Wozu? Denn das Zitat:...dürfte das FA wohl Recht haben.ist schlicht unzutreffend. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung ist für den Mandanten die Sache erledigt. Gruß towel day |
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negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011, 13:42
RE: negative Feststellungsklage möglich - phönix - 16.05.2011, 15:46
RE: negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011 15:57
RE: negative Feststellungsklage möglich - tolledeu - 16.05.2011, 16:24
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RE: negative Feststellungsklage möglich - zaunkönig - 16.05.2011, 22:07
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