Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
negative Feststellungsklage möglich
16.05.2011, 13:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2011 13:46 von towel day.)
Beitrag: #1
negative Feststellungsklage möglich
Hallo Zusammen,

nach längerer Abwesenheit mal wieder eine Frage von mir:

Mandant war im Insolvenzverfahren und hat 2010 rechtskräftig die Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Nun kommt das Finanzamt für das Jahr 2002 mit einer Steuerforderung über ca. 200 T¤ um die Ecke, wg. Nichtabgabe der Steuererklärungen soll es sich um Hinterziehung handeln, strafrechtlich aber verjährt.

Ich verweise auf die erteilte Restschuldbefreiung. Das FA ist aber der Meinung, der Mandant müsse zahlen, weil a) die Forderungen nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen hätten und b) es sich ja schließlich um hinterzogene Steuern handeln würde.

Vollstreckungsmaßnahmen wurden noch nicht durchgeführt, die Bescheide sind noch recht frisch.

Kann ich schon jetzt beim FG eine Feststellungsklage einreichen, mit dem Antrag, das FG möge feststellen, dass der Steueranspruch des FA wg. der Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar ist, oder muß ich abwarten, bis die wirklich vollstrecken und kann dann erst dagegen vorgehen?

Vielen Dank schonmal!

Gruß

towel day
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
negative Feststellungsklage möglich - towel day - 16.05.2011 13:42

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation