Verlustzuweisung
|
16.05.2011, 13:24
Beitrag: #25
|
|||
|
|||
RE: Verlustzuweisung
Zitat:Das Guthaben auf diesem Konto wird allerdings bei Ausscheiden des Komm. mit seinen auf dem Verlustvortragskonto ausgewiesenen Verlustanteil verrechnet, gleiches gilt bei Inso bzw. Liquidation. Ja, dann bin ich wieder bei Dir. Aber ich w�sste nicht, dass dies zwangsl�ufig immer der Fall ist oder nur, wenn dies gesellschaftsvertraglich geregelt ist? M.E. bedarf diese Handhabe extra gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen. Fehlen diese, verbleibt es bei Fremdkapital, da keine Verrechnung mit den Verlusten aus Kap II. Falls dies anders sein sollte, w�re ich f�r einen Hinweis dankbar ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste