06.04.2011, 11:43
Hallo,
ich habe gerade einen Knoten im Gehirn und würde mich über Feedback freuen.
Ich habe eine kapitalistische KG, d.H. A-GmbH ist Kompl. ohne Beteiligung und B-GmbH ist einziger Komm. Nun sitze ich am JA 2010 der B-GmbH und habe eine Verlustzuweisung i.H.v. 50.000,- EUR aus der KG. Die Kommeinlage beträgt 200.000 die für 250.000 erworben worden ist. Der Wert der KG liegt jetzt bei ca. 1 Mio.
Meine Buchungsideen: in der HB buche ich die ./.50.000,- gar nicht, da der Wert der Beteiligung nicht gesunken ist. In der StB buche ich auf Kto. 7208 (SKR 04) gegen 0860. Wird in der GewSt/ KSt wieder hinzugerechnet. Ist das so Richtig, vor allem handelsrechtlich nach BilMoG?
T.D.
ich habe gerade einen Knoten im Gehirn und würde mich über Feedback freuen.
Ich habe eine kapitalistische KG, d.H. A-GmbH ist Kompl. ohne Beteiligung und B-GmbH ist einziger Komm. Nun sitze ich am JA 2010 der B-GmbH und habe eine Verlustzuweisung i.H.v. 50.000,- EUR aus der KG. Die Kommeinlage beträgt 200.000 die für 250.000 erworben worden ist. Der Wert der KG liegt jetzt bei ca. 1 Mio.
Meine Buchungsideen: in der HB buche ich die ./.50.000,- gar nicht, da der Wert der Beteiligung nicht gesunken ist. In der StB buche ich auf Kto. 7208 (SKR 04) gegen 0860. Wird in der GewSt/ KSt wieder hinzugerechnet. Ist das so Richtig, vor allem handelsrechtlich nach BilMoG?
T.D.