Verlustzuweisung
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16.05.2011, 12:48
Beitrag: #24
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RE: Verlustzuweisung
Hallo,
@kiharu Zitat:Ich weiss sehr wohl um die "Doppelnatur" eines Kap III. Aber wenn lt. Angabe von Oliver dort nur Einlagen und Entnahmen gebucht werden, dann wird es nie zum Kapitalkonto. Der Kom. hat jederzeit die Möglichkeit das auf diesem Konto stehende Kapital aus der Gesellschaft rauszuziehen - k.o. für Kapital und Sieg für Fremdkapital. Das sehe ich Anders. M.E. kann auch dieses Konto steuerrechtlich ein EK-Konto sein. Wir verwenden zwar in der Regel ein Vier-Konten-Modell. aber es sollte auch mit drei Konten zu schaffen sein. Es gibt das Kap I = Pflichteinlage, Kap II werden nur Verluste gebucht, Kap III= variables Konto mit entnahmefähigen Gewinnanteilen und sonstigen Verrechnungen. Das Guthaben auf diesem Konto wird allerdings bei Ausscheiden des Komm. mit seinen auf dem Verlustvortragskonto ausgewiesenen Verlustanteil verrechnet, gleiches gilt bei Inso bzw. Liquidation. Damit ergibt sich handelsrechtlich ein Fremdkapital, steuerrechtlich, aufgrund der festgeschriebenen Verlustverrechnung, ein EK-Konto. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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